AG Landau i. d. Pfalz, vom 30.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 FH 5/05
Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.07.2005 - Aktenzeichen 6 WF 131/05
DRsp Nr. 2005/17824
Beiordnung eines Rechtsanwalts im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
»Grundsätzlich ist auch im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. Zöller/Philippi, ZPO 25. Aufl. § 646 Rdn. 1 m.w.N.). Dies gilt auch für das Anpassungsverfahren gemäß § 655ZPO.«
Die sofortige Beschwerde ist zulässig, §§ 127 Abs. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1, 569ZPO. In der Sache führt das Rechtsmittel zum Erfolg. Gemäß § 121 Abs. 2ZPO ist der Antragstellerin die zu ihrer Vertretung bereite Rechtsanwältin beizuordnen.
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