Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 28.09.2011 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Marl vom 08.09.2011 abgeändert.
Dem Antragsteller wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von
Herrn Rechtsanwalt I aus C bewilligt.
I.
Die Beteiligten schlossen am 23.01.1998 miteinander die Ehe. Mit dem der Antragsgegnerin am 04.11.2009 zugestellten Antrag beantragte der Antragsteller die Scheidung.
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