Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 10.09.2014 wird zurückgewiesen.
I.
Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Familiengericht der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe für ihren Antrag auf Aufhebung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft bewilligt. Den ausgesuchten, an ihrem Wohnort in ...[Z] geschäftsansässigen Rechtsanwalt hat es ihr jedoch nur zu den Bedingungen eines im Bezirk des Amtsgerichts Koblenz niedergelassenen Rechtsanwalts beigeordnet.
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