Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 13.9.2023 wird auf Kosten des Kindesvaters zurückgewiesen.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die abgelehnte Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren.
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