I
Unter den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin während des Bezuges von Erziehungsgeld Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten hat.
Die 1965 geborene Klägerin war seit 1995 als Arbeitnehmerin mit einem Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwilliges Mitglied der beklagten Krankenkasse. Am 5. Februar 2001 brachte sie eine Tochter zur Welt. Sie bezog vom 29. Dezember 2000 bis zum 2. April 2001 Mutterschaftsgeld. Seit dem 3. April 2001 nimmt sie Elternzeit in Anspruch und bezieht Erziehungsgeld. Sie ist nicht verheiratet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|