BGH - Urteil vom 01.02.1995
XII ZR 2/94
Normen:
BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Unterhaltsbemessung 38
DtZ 1995, 207
EzFamR BGB § 1578 Nr. 47
FamRZ 1995, 473
MDR 1995, 385
NJ 1995, 484
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
AG Grevenbroich,

Bemessung des Unterhaltsanspruchs bei Verlegung des Wohnsitzes beider geschiedener Ehegatten in die Bundesrepublik

BGH, Urteil vom 01.02.1995 - Aktenzeichen XII ZR 2/94

DRsp Nr. 1995/2475

Bemessung des Unterhaltsanspruchs bei Verlegung des Wohnsitzes beider geschiedener Ehegatten in die Bundesrepublik

»Zur Bemessung des Unterhaltsanspruchs nach den ehelichen Lebensverhältnissen, wenn in der DDR geschiedene Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch vor dem Beitritt in die Bundesrepublik verlegt haben.«

Normenkette:

BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von dem Beklagten nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab März 1990.

Die 1971 geschlossene Ehe der Parteien wurde durch Urteil des Kreisgerichts S. am 8. Mai 1987 rechtskräftig geschieden. Zugleich wurde der Klägerin das Sorgerecht für die beiden 1971 und 1978 geborenen gemeinschaftlichen Töchter der Parteien übertragen und der Beklagte verurteilt, an die Töchter näher bestimmte Unterhaltsbeträge zu zahlen und die Ehewohnung geräumt an die Klägerin herauszugeben.