Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den am 29. Juni 2023 erlassenen Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts Pankow -
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers wendet sich im eigenen Namen dagegen, dass das Familiengericht den Wert der Ehesache nebst der Folgesache Versorgungsausgleich auf insgesamt 23.040 € festgesetzt und im Rahmen der Festsetzung des Ansatzes für die Folgesache Versorgungsausgleich nur insgesamt zwei Anrechte der beteiligten Ehegatten berücksichtigt hat. Sie meint, es seien drei Anrechte zu berücksichtigen, so dass sich in der Folgesache Versorgungsausgleich ein Teilwert von 6.210 € ergebe und ein ihres Erachtens zutreffender Verfahrenswert von insgesamt 25.110 €.
II.
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