Auf die Berufungen beider Parteien wird das am 05. August 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Coesfeld im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt monatlich im Voraus zum 3. Werktag eines jeden Monats in folgender monatlicher Höhe zu zahlen:
Januar 2009 bis einschließlich Dezember 2013:
Elementarunterhalt: 1.970,00 €
Altersvorsorgeunterhalt: 557,00 €
ab Januar 2014:
Elementarunterhalt: 1.022,00 €
Altersvorsorgeunterhalt: 240,00 €.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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