Berechnung der durch ein Teilurteil geschaffenen Rechtsmittelbeschwer
BGH, Beschluß vom 03.07.1996 - Aktenzeichen VIII ZR 302/95
DRsp Nr. 1996/23482
Berechnung der durch ein Teilurteil geschaffenen Rechtsmittelbeschwer
»Die durch ein Teilurteil geschaffene Beschwer ist auch dann allein nach dem durch das Teilurteil beschiedenen Teil des Streitgegenstandes zu bemessen, wenn infolge der Aufspaltung des Prozesses die Revisionssumme nicht erreicht wird und der Erlaß des Teilurteils darüber hinaus wegen der Gefahr des inhaltlichen Widerspruchs zum Schlußurteil unzulässig war (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 18. Januar 1977 - VI ZB 82/76 = NJW 1977, 1152 und vom 25. April 1989 - VI ZB 13/89 = NJW 1989, 2757, Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 6. Juli 1995 - I ZR 20/93 = NJW 1995, 3120 unter I).«