Die Parteien streiten über die Höhe der an den Kläger zu zahlenden Betriebsrente.
Der am geborene Kläger war in der Zeit vom 23.10.1958 bis zum 30.04.1997 bei der Beklagten als Arbeiter beschäftigt.
Für das Arbeitsverhältnis des Klägers galt eine Versorgungszusage vom 01.01.1971. Diese sieht eine von der Betriebszugehörigkeit abhängige Versorgungsleistung vor, und zwar in Höhe von bis zu 40 % des zuletzt bezogenen Bruttoverdienstes bei 25jähriger Betriebszugehörigkeit. In unter II. 1. c) der Versorgungszusage heißt es u.a.:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|