I.
Die Parteien streiten im Rahmen des Scheidungsverbunds und einer Stufenklage über zukünftigen nachehelichen Unterhalt. In der Berufungsinstanz begehrt die Antragstellerin Auskunftserteilung und Belegvorlage.
Die in den Jahren 1952/1957 geborenen Parteien haben 1978 geheiratet. Seit 2005 leben sie getrennt. Der Scheidungsantrag der Antragstellerin ist dem Antragsgegner in 6/2006 zugestellt worden. Als Folgesache macht die Antragstellerin nachehelichen Unterhalt im Wege der Stufenklage geltend. Ferner verlangt sie Zugewinnausgleich.
Im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Auskunftsstufe wurde der Antragsgegner in 1. Instanz durch nachträglich berichtigtes Teilanerkenntnisurteil vom 17.4.2007 zur Auskunftserteilung und Belegvorlage verurteilt. Das weitere Auskunftsbegehren der Antragstellerin hat das Amtsgericht mangels vollstrekkungsfähigen Inhalts ihres Anspruchs durch Teilurteil vom 21.11.2007 zurückgewiesen.
Dagegen richtet sich die Berufung der Antragstellerin. Sie beantragt,
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