Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 30. Juli 2010 unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an den Antragsteller 1.685 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz aus 1.332 € seit dem 2. März 2010 und aus 353 € seit dem 1. April 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird der Antrag des Antragstellers abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz hat der Antragsteller zu 3/25, der Antragsgegner zu 22/25, die Kosten der zweiten Instanz hat der Antragsteller zu ¼, der Antragsgegner zu ¾ zu tragen.
Der Beschwerdewert beträgt 2.235 €.
I. Der Antragsteller macht aus übergegangenem Recht einen Anspruch der geschiedenen Ehefrau des Antragsgegners auf nachehelichen Unterhalt für die Zeit vom 8.12.2009 bis zum 30.4.2010 geltend.
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