Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 17. Juni 2011 (
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 17. Juni 2011 (
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragstellerin folgenden nachehelichen Unterhalt zu zahlen:
ab dem 12. November 2011 bis einschließlich Dezember 2011 Elementarunterhalt in Höhe von 1.071,00 € monatlich und Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von 290,00 € monatlich,
für Januar bis einschließlich März 2012 Elementarunterhalt in Höhe von 1.085,00 € monatlich und Altersvorsorgeunterhalt in Höhe von 289,00 € monatlich,
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