OLG Saarbrücken - Urteil vom 07.03.2013
6 UF 63/12
Normen:
BGB § 1361;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 26.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 39 F 54/08

Berechnung des Trennungsunterhalts bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.03.2013 - Aktenzeichen 6 UF 63/12

DRsp Nr. 2013/18266

Berechnung des Trennungsunterhalts bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit

Hinsichtlich Einkünften aus selbständiger Tätigkeit ist zur Ermittlung der Leistungsfähigkeit des unterhaltsverpflichteten Ehegatten ein möglichst zeitnaher Drei-Jahres-Durchschnitt zu bilden. Dabei ist auf die um Steuern und Krankenversicherungsbeiträge bereinigten Nettoeinkünfte abzustellen. Diese sind entsprechend den jeweiligen Gewinn- und Verlustrechnungen sowie den Einkommensteuerbescheiden zu ermitteln, wobei jeweils eine fiktive Steuerlast aus den so festgestellten unterhaltsrechtlich relevanten zu versteuernden Einkünften ermittelt und den jeweiligen Jahren nach dem Für-Prinzip zuzuordnen sind, da nur auf diese Weise eine hinreichend verlässliche Einkommensermittlung möglich erscheint.

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26. April 2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken - 39 F 54/08 UE - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt,

a) im Wege des Teilanerkenntnisurteils an die Klägerin Trennungsunterhalt in Höhe vonmonatlich 474 EUR von Januar 2010 bis August 2012

und

b) im Wege des Schlussurteils, an die Klägerin über die im Teilanerkenntnisurteil zugesprochenen Beträge hinaus weitere 26.656 EUR für November 2007 bis Dezember 2009 sowie monatlich