BGH - Beschluß vom 05.06.2002
XII ZR 302/01
Normen:
BGB § 1578 ;

Berechnung des Unterhalts bei Erwerb von Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich

BGH, Beschluß vom 05.06.2002 - Aktenzeichen XII ZR 302/01

DRsp Nr. 2002/9720

Berechnung des Unterhalts bei Erwerb von Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich

Die im Versorgungsausgleich erworbenen Rentenanwartschaften stellen sich als sorogat für die Haushaltsführung eines Ehegatten in der Ehe dar. Eine daraus bezogene Rente tritt an die Stelle eines sonst möglichen Erwerbseinkommens und ist daher bei der Bedarfsbemessung nach dem Maßstab des § 1578 BGB mit zu berücksichtigen.

Normenkette:

BGB § 1578 ;

Gründe: