Berechnung des Unterhalts bei Erwerb von Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich
BGH, Beschluß vom 05.06.2002 - Aktenzeichen XII ZR 302/01
DRsp Nr. 2002/9720
Berechnung des Unterhalts bei Erwerb von Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich
Die im Versorgungsausgleich erworbenen Rentenanwartschaften stellen sich als sorogat für die Haushaltsführung eines Ehegatten in der Ehe dar. Eine daraus bezogene Rente tritt an die Stelle eines sonst möglichen Erwerbseinkommens und ist daher bei der Bedarfsbemessung nach dem Maßstab des § 1578BGB mit zu berücksichtigen.