OLG Zweibrücken - Urteil vom 28.07.2006
2 UF 249/05
Normen:
BGB § 1578 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 473
FuR 2006, 563
OLGReport-Zweibrücken 2006, 1037
Vorinstanzen:
AG Neustadt a.d.Weinstr. - Urteil - 2 F 104/05 - 22.11.2005,

Berechnung des Unterhalts bei Karrieresprung lange Zeit nach Scheidung der Ehe

OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.07.2006 - Aktenzeichen 2 UF 249/05

DRsp Nr. 2007/16800

Berechnung des Unterhalts bei Karrieresprung lange Zeit nach Scheidung der Ehe

»Das 21 Jahre nach Scheidung der Ehe erfolgte Aufrücken des unterhaltspflichtigen Ehegatten aus dem mittleren Management in die obere Führungsebene eines großen Chemieunternehmens entspricht nicht dem Normalverlauf der beruflichen Entwicklung eines promovierten Chemikers und prägt deshalb die ehelichen Lebensverhältnisse nicht mehr.«

Normenkette:

BGB § 1578 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt in Abänderung des Urteils des Senats vom 1. August 2003 (2 UF 28/03) die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung höheren nachehelichen Unterhalts für die Zeit ab April 2004.

Die Parteien waren von 19.. bis 19.. verheiratet. Die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Ehegattenunterhalt haben sie mit am 13. Dezember 1988 gerichtlich protokolliertem Vergleich (Az. 2 F 296/87 AG Neustadt a.d.Weinstr.) geregelt und in der Folgezeit wiederholt den geänderten Verhältnissen angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte durch das vorstehend genannte Urteil des Senats, durch welches der Beklagte zur Zahlung einer nachehelichen Unterhaltsrente von monatlich 2.357 Euro ab August 2003 verurteilt wurde.