Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Saarbrücken vom 5. August 2022 -N.- xxxx-2 - wird aufgehoben.
I.
Die Antragstellerin ist als Eigentümerin des unbebauten Grundstücks Flur ..., Nr. .../1 in das Grundbuch von N. eingetragen. Sie ist im gesetzlichen Güterstand mit Herrn M. verheiratet. Durch notarielle Urkunde vom 6. Juli 2022 des Notariats J. und B. (Urk-Nr. xxx) bestellte die Antragstellerin zur Absicherung eines Darlehens eine Grundschuld nebst Übernahme der persönlichen Haftung in Höhe von 74.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von 12 v.H. jährlich zugunsten der S. Saarbrücken.
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