OLG Köln - Urteil vom 03.02.1997
16 U 64/96
Normen:
BGB § 812 ;

Bereicherung durch Erwerb der Möglichkeit, eine nicht mehr valutierte Grundschuld löschen zu lassen, aufgrund der Verfügung eines Nichtberechtigten

OLG Köln, Urteil vom 03.02.1997 - Aktenzeichen 16 U 64/96

DRsp Nr. 1997/9505

Bereicherung durch Erwerb der Möglichkeit, eine nicht mehr valutierte Grundschuld löschen zu lassen, aufgrund der Verfügung eines Nichtberechtigten

»War Eheleuten als gemeinschaftlichen Eigentümern eines Grundstücks nach Tilgung der einer Grundschuld zugrundeliegenden Verbindlichkeit vom Grundschuldgläubiger eine Löschungsbewilligung erteilt worden und hat einer der Ehegatten (- in der Absicht, den entsprechenden Betrag zu unterschlagen -) bei der Weiterveräußerung des Grundstücks unberechtigterweise ohne Wissen und Willen des anderen Ehegatten die Löschungsbewilligung und denGrundschuldbrief an den Erwerber gegen Bezahlung des Grundschuldbetrages weitergegeben, damit dieser die Grundschuld löschen lassen könne, so können weder der ursprüngliche Grundschuldgläubiger noch der andere Ehegatte, wenn das Grundbuchamt auf Antrag des Erwerbers gegen Vorlage des Grundschuldbriefes und der Löschungsbewilligung die Grundschuld im Grundbuch gelöscht hat, deren Wiedereintragung verlangen. Dem anderen Ehegatten steht dann nur ein Bereicherungsanspruch in Höhe des halben Grundschuldbetrages gegen den Erwerber zu.«

Normenkette:

BGB § 812 ;

Tatbestand: