Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Berichtigungsbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Delbrück vom 09.12.2013 (Az. 3 F 190/12) aufgehoben.
Von der Auferlegung von Gerichtskosten wird abgesehen.
I.
Das Amtsgericht - Familiengericht - Delbrück hat mit Beschluss vom 26.07.2013 die Scheidung der Ehe der Antragstellerin sowie des Antragsgegners ausgesprochen und eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich getroffen.
Mit Schreiben vom 05.08.2013, eingegangen beim Amtsgericht am 06.08.2013, teilte die X AG mit, dass für die Antragstellerin unter der weiteren Versicherungsnummer L9409454 Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung bestehen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|