I.)
Der Beteiligte zu 1), der Sohn der Beteiligten zu 2) und 3), ist wie diese türkischer Staatsangehöriger. Er wurde auf eine von dem Beteiligten zu 3) unterzeichnete schriftliche Anzeige hin mit dem Vornamen Inal in das Geburtenbuch eingetragen. Die spätere Eintragung in das türkische Personenstandsregister erfolgte hingegen mit dem Vornamen Inan. Mit diesem Namen wuchs der Beteiligte zu 1) in der Folgezeit auf. U.a. wurde er unter diesem Namen auch schulisch erfasst.
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