Das Rubrum des Senatsbeschlusses vom 22. Januar 2014 wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers dahin berichtigt, dass Verfahrensbevollmächtigter der weiteren Beteiligten zu 5 und 6 im Verfahren der Rechtsbeschwerde Rechtsanwalt Dr. Klingelhöffer (nicht: Rechtsanwalt Siefert) ist.
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