Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 24.07.2018 in Ziff. 1 und 2 der Entscheidungsformel
abgeändert:
1.Die aufgrund des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Böblingen vom 21.06.2006 (Az.:
Die Gerichtskosten des Verfahrens im ersten Rechtszug tragen der Antragsteller und die Beteiligte M. K. je zur Hälfte; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
II.Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller und die Beteiligte M. K. je zur Hälfte; die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
III.
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