Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts
- Familiengericht – Paderborn vom 18.01.2011 abgeändert.
Die Anträge der Antragstellerin aus dem Schriftsatz vom 14.10.2010 auf Zahlung von Trennungsunterhalt werden zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Entscheidung ist sofort wirksam.
Der Gegenstandswert für das erstinstanzliche Verfahren und derjenige des Beschwerdeverfahrens werden auf jeweils 3.296,- € festgesetzt.
I.
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