Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der am 12.09.2012 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gladbeck abgeändert und wie folgt neu gefasst:Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin Trennungsunterhalt wie folgt zu zahlen:
-für die Monate April 2011 bis einschließlich September 2011 einen monatlichen Trennungsunterhalt von jeweils 605,00 €,
-für die Monate Oktober 2011 bis einschließlich Dezember 2011 einen monatlichen Trennungsunterhalt von jeweils 477,00 € und
-für die Monate Januar 2012 bis einschließlich März 2012 einen monatlichen Trennungsunterhalt in Höhe von 66,00 €,
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