1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Göttingen vom 13. Februar 2023 dahingehend geändert, dass die monatlich zu zahlende Rate auf 80,00 € festgesetzt wird.
2. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 23. Februar 2023 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Göttingen vom 13. Februar 2023 zurückgewiesen.
3. Die vom Antragsgegner zu tragende Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
4. Die Rechtsbeschwerde wird für die Staatskasse zugelassen.
I.
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