Auf die Beschwerden der Verfahrensbevollmächtigten der Parteien wird der im Urteil vom 22.10.2009 enthaltene Beschluss des Amtsgerichts Bad Liebenwerda - Az.
Der Gegenstandswert für die Ehescheidung wird auf 3.745,50 € festgesetzt, der Gegenstandswert für das Verfahren auf Versorgungsausgleich auf 1.000 €.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 600 € festgesetzt.
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