Auf die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des 2. Familiensenats des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 7. November 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
Verfahrenswert: 1.200 €
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