Die Vorlageverfügung des Amtsgerichts Wiesbaden wird aufgehoben.
Das Verfahren wird zur Entscheidung an das Amtsgericht Wiesbaden zurückverwiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben.
Der Beschwerdewert wird auf 6.846,00 EUR festgesetzt.
I. Durch Beschluss vom 21.02.2011, dem Beschwerdeführer am 31.03.2011 zugestellt, hat das Amtsgericht Wiesbaden auf Antrag des Jugendamtes Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren festgesetzt, nachdem der Beschwerdeführer trotz gewährten rechtlichen Gehörs keine Einwendungen erhoben hat.
Hiergegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner am 29.04.2011 bei dem Amtsgericht eingegangenen Beschwerde und beruft sich auf seine nur geringfügigen Einkünfte.
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