I. Mit Beschluss vom 24.01.2006 hat das Familiengericht den Streitwert für das Scheidungsverfahren wie folgt festgesetzt:
Ehescheidung: 2.250,00 EUR
Versorgungsausgleich: 1.000,00 EUR
Bei der Festsetzung des Streitwertes orientierte sich das Familiengericht an den Angaben der Parteien zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, wonach der Antragsgegner ein monatliches Einkommen von 1.000,00 EUR netto erzielt. Die Antragstellerin hat bei Einreichung des Scheidungsantrags Sozialhilfe bezogen. Inzwischen erhält sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch und Wohngeld. Aus der Ehe der Parteien ist die am 07.05.2001 geborene Tochter Alina hervorgegangen. Alina lebt bei der Antragstellerin. Der Antragsgegner zahlt keinen Kindesunterhalt. Ein Verfahren wegen Trennungs- und Kindesunterhalt ist rechtshängig.
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