OLG Düsseldorf - Beschluss vom 04.03.2004
II-8 WF 26/04
Normen:
BGB § 1612b Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2004, 251
Vorinstanzen:
AG Oberhausen, - Vorinstanzaktenzeichen 55 F 214/03

Berücksichtigung des Kindergeldes bei Leistungsunfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Kindesmutter

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2004 - Aktenzeichen II-8 WF 26/04

DRsp Nr. 2005/7231

Berücksichtigung des Kindergeldes bei Leistungsunfähigkeit der unterhaltsverpflichteten Kindesmutter

»Ist die Kindesmutter, in deren Haushalt das volljährige Kind lebt, nicht leistungsfähig, Volljährigenunterhalt zu zahlen, bleibt es bei der in § 1612b Abs. 1 und 2 vorgesehenen Halbteilung des Kindergeldes. Dies folgt aus einer entsprechenden Anwendung der zuvor genannten Vorschriften.«

Normenkette:

BGB § 1612b Abs. 1, 2 ;
Vorinstanz: AG Oberhausen, - Vorinstanzaktenzeichen 55 F 214/03
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2004, 251