Auf die Beschwerden des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom 27. April 2017 sowie des Antragstellers vom 27. Juni 2017 wird der Verfahrenswert für das Verfahren in Abänderung der Beschlüsse des Amtsgerichts vom 5. April 2017 und vom 13. Juni 2017 (
Wert für die Ehesache: | 79.619,75 € |
Wert für den Versorgungsausgleich: | 29.619,75 € |
insgesamt: | 109.239,50 € |
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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