Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 2. März 2011 wird zurückgewiesen.
Auf die Anschlussbeschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Siegen vom 2. März 2011 bezüglich des Widerantrags der Antragsgegnerin abgeändert. Der Antragsteller wird in Abänderung des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. 12. 2009 (Aktenzeichen: 13 UF 272/07) verurteilt, an die Antragsgegnerin für die Zeit von August 2010 bis Dezember 2010 einen monatlichen Unterhalt in Höhe von insgesamt 744 € und ab Januar 2011 einen monatlichen Unterhalt in Höhe von insgesamt 725 €, fällig und zahlbar jeweils zum Ersten eines Monats, zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
A.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Abänderungsverfahrens um nachehelichen Unterhalt.
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