I.
Die Parteien sind durch das angefochtene Urteil geschieden worden. Zugleich hat das Amtsgericht einen Versorgungsausgleich durchgeführt, in den es auf Seiten des Ehemannes Anwartschaften auf Beamtenversorgung gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg in Höhe von monatlich 598,44 EUR und auf Seiten der Ehefrau Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (jetzt: Deutsche Rentenversicherung Bund) in Höhe von monatlich 39,09 EUR, jeweils bezogen auf eine Ehezeit vom 1. August 1997 bis zum 30. Juni 2004, einbezogen hat. Die Hälfte der Wertdifferenz, also monatlich 279,68 EUR, hat das Amtsgericht zugunsten der Ehefrau ausgeglichen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|