Der im Jahre 1922 geborene Beklagte war seit dem 19. Dezember 1975 in dritter Ehe mit der im Jahre 1938 geborenen Klägerin im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Auf den am 30. Dezember 1980 zugestellten Scheidungsantrag wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. Die Klägerin verlangt Ausgleich des Zugewinns.
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