Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 25.3.2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 11.3.2013 abgeändert.
Dem Antragsgegner wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt N, Essen, beigeordnet. Der Antragsgegner hat monatliche Raten in Höhe von 95,00 € zu zahlen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Für das Beschwerdeverfahren werden keine Gerichtskosten erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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