Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 18. September 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Strausberg teilweise abgeändert und hinsichtlich des nachehelichen Unterhalts neu gefasst.
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung monatlichen Ehegattenunterhalt von 553 EUR, davon 443 EUR Elementarunterhalt und 110 EUR Altersvorsorgeunterhalt, den zukünftigen jeweils im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats, zu zahlen.
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