Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der am 03.01.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gladbeck aufgehoben.
I.
Durch Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gladbeck vom 26.09.2011 wurde der Antragstellerin ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Verkamp bewilligt.
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