1. Auf die sofortige Beschwerde des Bezirksrevisors beim Landgericht Erfurt wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Sömmerda vom 24.04.2008 (Az. 2 F 360/07) abgeändert.
Der Beklagte hat ab dem 01.10.2009 monatliche Raten in Höhe von 15,- € an die Landeskasse zu zahlen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
2. Eine Kostenentscheidung sowie die Festsetzung des Beschwerdewertes sind im Verfahren über die Prozesskostenhilfe nicht veranlasst.
I.
Das Amtsgericht - Familiengericht- Sömmerda hat dem Beklagten mit Beschluss vom 24.04.2008 Prozesskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleiches im Prozesskostenhilfeerörterungstermin vom 15.11.2007 unter Beiordnung von Rechtsanwältin N., J. - rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung - ratenfrei bewilligt.
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