Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 04.08.2011 abgeändert und ihr für das Scheidungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Will bewilligt.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 04.08.2011 abgeändert und ihr für das Scheidungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Will bewilligt.
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Die sofortige Beschwerde ist begründet. Abweichend von der angefochtenen Entscheidung ist der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, weil sie bedürftig ist.
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