Die Beschwerde hat Erfolg.
Vorab ist jedoch festzustellen, dass eine Festsetzung des Streitwertes für das Scheidungsverfahren auf den Mindestwert nach § 48 Abs. 3 Satz 1 GKG nicht etwa durch die jüngste Rechtsprechung des BVerfG ausgeschlossen ist. Entgegen einem häufig zum Ausdruck kommenden offenbaren Fehlverständnis verschiedener Anwälte befasst sich Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 23.8.2005 -
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