OLG Celle - Beschluss vom 29.05.2006
10 UF 107/06
Normen:
BGB § 1613 ; SGB II § 19 § 33 Abs. 2 S. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1715
FamRZ 2006, 1715
OLGReport-Celle 2007, 188
OLGReport-Celle 2007, 188
Vorinstanzen:
AG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 607 F 5731/04

Berücksichtigung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende

OLG Celle, Beschluss vom 29.05.2006 - Aktenzeichen 10 UF 107/06

DRsp Nr. 2007/18930

Berücksichtigung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. § 19 ff. SGB II, die der Unterhaltsberechtigte bezogen hat, sind jedenfalls dann ausnahmsweise als Einkommen zu behandeln, wenn die Nichtberücksichtigung treuwidrig wäre.

Normenkette:

BGB § 1613 ; SGB II § 19 § 33 Abs. 2 S. 3 ;

Gründe:

Die Rechtssache dürfte keine grundsätzliche Bedeutung haben und eine Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich sein. Die Berufung hat nach vorläufiger Beurteilung aus folgenden Gründen auch keine Aussicht auf Erfolg: