1. Der angefochtene Beschluss wird zu Ziff. III. unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller 31.680,87 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 18. Januar 2014 zu zahlen.
2. Es bleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben zu 80 % die Antragsgegnerin und zu 20 % der Antragsteller zu tragen.
3. Der Beschwerdewert beträgt 34.520,24 €.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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