Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Geilenkirchen vom 28.03.2018 -
Unter Zurückweisung des weitergehenden Antrags wird dem Antragsteller aufgegeben, monatliche Raten in Höhe von 144,00 € ab dem 01.08.2018 zu zahlen.
Die Zahlungsverpflichtung ist auf höchstens 48 Monate beschränkt. Sollten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ändern, kann dieser Beschluss nach § 120a ZPO abgeändert werden.
Die Gebühr Nr. 1912 FamGKG wird wegen Teilerfolg des Rechtsmittels auf die Hälfte ermäßigt.
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