BGH - Urteil vom 13.04.2005
XII ZR 48/02
Normen:
BGB § 1581 ;
Fundstellen:
BGHReport 2005, 1111
FamRZ 2005, 967
MDR 2005, 1173
NJW-RR 2005, 945
Vorinstanzen:
OLG Celle, vom 16.01.2002
AG Soltau,

Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung

BGH, Urteil vom 13.04.2005 - Aktenzeichen XII ZR 48/02

DRsp Nr. 2005/8027

Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung

»Freiwillige Zuwendungen eines Dritten, die nur dem Zuwendungsempfänger zugute kommen sollen und deshalb unterhaltsrechtlich unberücksichtigt zu bleiben haben, können auch darin liegen, daß der Dritte ein zinsloses Darlehen gewährt, für dessen Rückerstattung eine Zeit nicht bestimmt ist.«

Normenkette:

BGB § 1581 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Revisionsverfahren noch über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Trennungsunterhalt.

Sie haben am 7. März 1986 die Ehe geschlossen, aus der die Töchter Lisa-Janine, geboren am 26. Dezember 1988, und Lara-Madeline, geboren am 11. März 1992, hervorgegangen sind. Seit dem 10. Juni 1998 leben die Ehegatten voneinander getrennt. Die Klägerin zog mit den Töchtern aus der (damals) im Alleineigentum des Beklagten stehenden Eigentumswohnung aus. Jedenfalls seit Juli 2001 wohnt sie mit einem neuen Partner in einem diesem gehörenden Haus zusammen.