1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 8. November 2012 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
a) Die Urkunde des Jugendamts des Landkreises B... vom 31. Mai 2011, Beurk.-Reg.-Nr. 0..., wird dahin abgeändert, dass der Antragsgegner verpflichtet ist, an die Tochter J... H..., geboren am ... 2004, zu Händen ihrer gesetzlichen Vertreterin Kindesunterhalt wie folgt zu zahlen:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|