I. Im Rahmen des Scheidungsverbundes nimmt die Antragsgegnerin den Antragsteller im Wege der Stufenklage auf Auskunft und Zahlung von Unterhalt in Anspruch. Das Familiengericht verurteilte den Antragsteller durch Anerkenntnisteilurteil zur Auskunft über seine Ministerpension und seine Abgeordnetendiäten im Jahr 1995 sowie durch streitiges Teilurteil, auch über seine Tagegelder und Aufwandsentschädigungen im Jahr 1995 und seine Einkünfte bei der Firma G. C. Auskunft zu erteilen und entsprechende Abrechnungsnachweise vorzulegen.
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