Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Beschwerde gegen den von dem Amtsgericht - Familiengericht - Wipperfürth am 02.04.2013 erlassenen Beschluss - 10 F 96/12 - ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen.
Für den Antragsteller besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29.11.2013.
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