I.
Die Parteien streiten über die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs.
Die im November 1958 geborene Antragstellerin und der im Juni 1954 geborene Antragsgegner haben im Juni 1980 die Ehe geschlossen, aus der eine zwischenzeitlich volljährige Tochter hervorgegangen ist.
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