BayObLG - Beschluss vom 27.01.2003
3Z BR 217/02
Normen:
BGB § 1897 Abs. 4 § 1908b ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 784
Vorinstanzen:
LG Schweinfurt 24F T 73/02,
AG Bad Kissingen, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 53/92

Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

BayObLG, Beschluss vom 27.01.2003 - Aktenzeichen 3Z BR 217/02

DRsp Nr. 2003/3936

Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

»Zur Abgrenzung zwischen einer Beschwerde gegen die Betreuerbestellung und einem Antrag des Betroffenen auf Betreuerwechsel.«

Normenkette:

BGB § 1897 Abs. 4 § 1908b ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht führt für den Betroffenen, der an einer geistigen Behinderung leidet, ein Betreuungsverfahren. Der Betreuerin sind die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung, der Gesundheitsfürsorge und der Vermögenssorge übertragen.