Die sofortige Beschwerde des Antragstellers und Kindesvaters vom 29. August 2008 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hagen vom 18. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kindesvater auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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